Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Horizont Atlantic S.L. und seinen Kunden abgeschlossen werden. Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Horizont Atlantic S.L. impliziert die Annahme dieser Bedingungen. Sie werden durch einzelne Gebühren- und Dienstleistungsvereinbarungen ergänzt.

1.-Vertragsgegenstand.

1.1-Für die Zwecke dieses Vertrags ist der Kunde die Person/Personen, die Horizont Atlantic S.L. mit der Durchführung des Transports/Umzugs oder der im beigefügten Dokument angegebenen Dienstleistungen beauftragt.

1.2-Der Transport-/Umzugsvertrag wird immer schriftlich geschlossen. Die Tarife werden auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten über Herkunft, Bestimmungsort, Warentyp, Menge, Volumen und individuelle Merkmale berechnet. Horizont Atlantic S.L. behält sich das Recht vor, bestimmte Angebote oder Rabatte auf die geltenden Tarife vor Ende ihrer Geltungsdauer zu ändern, je nach möglichen Abweichungen bei den vom Kunden bereitgestellten Daten für deren Berechnung sowie aufgrund von Kostensteigerungen, die nicht in der eigentlichen Verwaltung liegen (Seefrachten, administrative Abgaben, Treibstoffzuschlag, Gebühren usw.)

2.-Dienstleistungsmodalität.

-Der Transport-/Umzugsservice umfasst alle Vorgänge, die in der vereinbarten MODALITÄT und deren ZUSCHLÄGEN angegeben sind, falls vorhanden. Bei Inanspruchnahme eines kombinierten Services (der Kunde nutzt See- und Landverkehrsmittel gemeinsam) sind die Lieferzeiten informativ: Bei Exklusiv-Services gibt es zwei Zeiträume; einen festen, der von den Zielhäfen und dem Herkunftshafen abhängt und zwischen 1 und 3 Wochen für nationale Dienstleistungen und innerhalb der EU sowie zwischen 1-3 Monaten für internationale Dienstleistungen variiert, und einen geschätzten variablen Zeitraum von 4 bis 10 Tagen ab Ankunft im Hafen bis zur endgültigen Zustellung am Bestimmungsort. Bei kombinierten Services werden die Transportmittel mit anderen Kunden gemeinsam genutzt und diese Fristen werden speziell im Anfangsbudget aufgeführt, wobei diese Fristen lediglich informativer Natur sind. Aufgrund der COVID-19-Pandemie haben sich die Lieferketten weltweit zusammengebrochen, was zu Veränderungen in den Transportströmen, massiven Versendungsverzögerungen und Mangel an Containern für die Warenbeförderung geführt hat. Bitte beachten Sie, dass diese Situation uns zwingen kann, unvorhergesehene Gebühren aufgrund von Preissteigerungen im Seeverkehr zu berechnen. Horizont Atlantic S.L. behält sich das Recht vor, Budgets und Tarife aufgrund von Änderungen beim Transit, Stornierungen oder Beschränkungen durch Reedereien und Fluggesellschaften aufgrund der Pandemie zu ändern.

3.-Preise und Gültigkeit des Transport-/Umzugsdienstes.

3.1-. Gemäß nachfolgenden Bedingungen oder besonderen Bedingungen, die im Budget aufgeführt sind.

3.2.-Die Überprüfung des Preises für See- und Landverkehr wird festgelegt, abhängig von der Variation des Dieselpreises oder von Änderungen der Marktpreise, wenn die Formalisierung des Budgets mehr als 30 Tage seit dem Emissionsdatum des Budgets überschritten hat.

3.3.-Nicht im Preis oder in der vereinbarten Dienstleistung inbegriffen sind: Die Gebühren für die Straßennutzung, die bei der zuständigen Behörde angefordert werden, wenn die Verkehrsregeln das Parken des Transportmittels, das für die Lieferung verwendet wird, nicht erlauben. Als Notfall wird betrachtet, wenn nicht innerhalb von 15 Metern, gemessen senkrecht vom Hauseingang bis zum nächsten Parkplatz, geparkt werden kann, der ein sicheres und legales Parken gemäß Verkehrsregeln ermöglicht.

3.4.- Die von der Zollabteilung angeforderten Inspektionen aufgrund der von diesen Behörden durchgeführten Zufallsüberprüfung von Waren, die alle Waren betreffen, die im nationalen Territorium zirkulieren.

3.5.- Das Zerlegen und Zusammenbauen von Möbeln oder Regalen, die an Wänden angebracht sind oder die aufgrund ihrer geklebten Konstruktion und Abmessungen manipuliert, zerlegt werden müssen und daher einen Kleber- oder Sägevorgang erfordern.

3.6.- Das Anbringen und Aufhängen von Wandleuchten, Lampen, Bildern, Spiegeln, Uhren, Regalen, Handtuchhaltern und Vorhängen, noch irgendwelche anderen Dekorationsarbeiten, die eine Befestigung an Wänden, Decken oder Böden mittels Nägeln, Haken, Ösen und anderen Befestigungselementen erfordern. Bearbeitung oder Transport von Telekommunikationsgeräten, Kopierern, Computern, elektronischem Material usw., in deren jeweiligen Anleitungen ein ausdrückliches Verbot der Bearbeitung durch Dritte angegeben ist, die Trennung von Rohren, elektrischen Geräten, Lampen, Wandleuchten usw. Diese Vorgänge müssen bereits beim Start des Services abgeschlossen sein. Ebenso ist der Neuanschluss und die Steckdose der Geräte ausgeschlossen.

3.7.-Unbeschadet der direkten Überprüfungen durch das Unternehmen muss der Kunde das Unternehmen vor Vertragsabschluss benachrichtigen, wenn die Abholung und/oder Zustellung des Pakets eine besondere Schwierigkeit darstellt. Im Falle der Annahme durch beide Parteien werden die höheren Kosten, die sich aus solchen Schwierigkeiten ergeben, bewertet und zum Umzugspreis hinzugefügt. Wenn der Kunde die Existenz von Schwierigkeiten nicht offenlegt, wird dies ein Grund für einen Anspruch des Unternehmens.

Die folgenden Punkte werden als besondere Schwierigkeiten verstanden und müssen bei der Preisbewertung berücksichtigt werden:

3.4.1.-Die Enge der Straße oder des Zugangs zu den Häusern des Ursprungs-/Bestimmungsortes, die verhindern, dass das Transportfahrzeug bis zur Fassade des Gebäudes heranfahren kann.

3.4.2.-Der Mangel an Platz, um die zu ladende/entladende Ware zu bearbeiten.

3.4.3.-Die Unzulänglichkeit von Balkonen, Fenstern, Öffnungen oder Treppen hinsichtlich ihrer Enge, ihres Verlaufs oder Mangel an Stabilität, um die transportierte Ware ein- oder auszufahren.

3.4.4.-Zugangseinschränkungen aufgrund von Stadtplanungs- und/oder Verkehrsvorschriften, wie Fußgängerzonen mit kontrolliertem Zugang oder die Schließung des Verkehrs, die Entfernung von städtischem Möbel, Verkehrsschildern oder Hydranten.

3.4.5.-Die Durchführung von Festen oder Veranstaltungen, die den Zugang zu den Be- und Entladeplätzen erschweren oder verhindern.

3.4.6.-Das Vorhandensein von innenhöfen oder einer architektonischen Aufteilung des Gebäudes, die die Ein-/Ausgangstür mehr als 15 Meter zu Fuß vom Ort entfernt, wo das Transportfahrzeug geparkt wird.

3.7.- Gebühr für die Online-Ansicht des angeforderten Budgets. Aufgrund des hohen Volumens von Online-Budgetanfragen und um eine unmittelbare und personalisierte Reaktionsstruktur aufrechtzuerhalten, kann das Unternehmen eine Verwaltungsgebühr für die frühzeitige Ansicht des detaillierten über elektronische Mittel angeforderten Budgets berechnen. Wenn diese Gebühr anfällt, wird ihr Betrag im Zahlungslink, der dem Kunden vorher übermittelt wird, klar und mit ausdrücklicher Angabe des Betrags vor jeder Belastung informiert, und wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden durch den Zahlungsakt selbst wirksam. Der Betrag kann je nach Komplexität und Umfang des angeforderten Budgets variieren. Diese Gebühr hat die Natur einer Anzahlung und wird bei Inanspruchnahme der Dienstleistung vollständig von der Schlussrechnung abgezogen. In keinem Fall generieren die Budgetanfrage oder die Zahlung dieser Gebühr eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Services.

4.-Vorbereitung und Verpackung

Wenn der Kunde einen der Vorgänge zum Zerlegen, Verpacken, Auspacken und Zusammenbauen durchführt, unabhängig davon, ob das Unternehmen das Material für diese Vorgänge bereitstellt, kann das Unternehmen Objekte, Pakete oder Behälter ablehnen, die schlecht konditioniert, verpackt oder gekennzeichnet für den Transport sind. Sollte der Kunde trotzdem auf dem Versand bestehen, wird diese Besonderheit in der Bestandsliste mit der folgenden Markierung (PBO) vermerkt, und das Unternehmen wird von jeglicher Haftung für Schäden während des Ladens, Transports und Entladens befreit.

Die Zulassung von Waren, die vom Kunden verpackt werden, zum Transport befreit Horizont Atlantic S.L. ausdrücklich von möglicherweise durch diese Mängel verursachten Schäden.

5.-Haftungsdeckung.

5.1.-Nicht deklarierter Wert. Mit Anwendung von 8% auf den Frachtwert und ein Minimum von 1.000 Euro pro Sendung. Die maximale Haftung des Beförderers wird auf 65,25 Euro pro m³ erhöht, was 1 Euro pro Kilo verlorener oder beschädigter Ware entspricht. Ohne Haftung für entgangene Gewinne oder moralischen Schaden.

5.2.-Deklarierter Wert. Es wird die Versicherung angewendet, die die Parteien gemäß dem Schätzwert jedes Pakets/Objekts gemäß bewertetem und von beiden Parteien versiegeltem Bestandsverzeichnis vereinbart haben. Die Mindestprämie für die Versicherung wird auf 160,50 Euro einschließlich Steuern festgelegt. Unterhalb dieser Prämie werden die Habseligkeiten nicht mit Allgefahren-Deckung versichert.

5.2.1.- Unvollständigkeit. – Im Falle von Beschädigungen an Möbeln, Glaswaren oder Geschirr werden nur die zerbrochenen und/oder beschädigten Teile ersetzt oder entschädigt, nicht die restlichen, auch wenn ein Satz oder Paar unvollständig bleibt.

5.2.2 Klausel für innere Mechanismen. – Das Versicherungsunternehmen haftet für Brüche oder Schäden, die die im vorliegenden Vertrag genannten Waren in ihren inneren Mechanismen oder Teilen erleiden, nur wenn diese eine Folge von Transportunfällen sind, die durch die Police abgedeckt sind und ihre Spuren in der Verpackung und auf der Außenseite der versicherten Objekte hinterlassen haben.

5.2.3. Klausel für gebrauchte Möbel. – Die Kosten für das Ablösen von Möbelfüßen oder Möbelteilen sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn keine Brüche oder Anzeichen gewaltsamer Schläge vorhanden sind. Ebenso sind alle Kosten oder Bewertungen von künstlerischem Wertminderung, Wertminderung aufgrund von Gefühlen und/oder ähnliche ausgeschlossen.

5.3.-Anspruch. Der Empfänger muss seine Vorbehalte schriftlich gegenüber dem Beförderer dokumentieren und den Verlust oder Schaden im Lieferzeitpunkt allgemein beschreiben. Im Falle offensichtlicher Mängel müssen diese im Serviceberichtsformular vermerkt sein, das der Kunde als Beweis für die Konformität/Nichtkonformität der erbrachten Dienstleistungen unterzeichnen muss. Im Falle von verdeckten Verlusten oder Schäden müssen die Vorbehalte innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung der Habseligkeiten schriftlich bei Horizont Atlantic S.L. eingereicht werden. Wenn keine Vorbehalte eingereicht werden, wird davon ausgegangen, dass die Habseligkeiten in einwandfreiem Zustand geliefert wurden. Ansprüche wegen Bruchschaden oder Beschädigungen werden nicht akzeptiert, wenn die Verpackung als unzureichend oder ungeeignet für den Transport befunden wurde. Ansprüche erfordern eine Selbstbeteiligung von 250 Euro für die Bearbeitung, die im Voraus bezahlt werden muss, um den Anspruch zu bearbeiten. Im Falle von Bruchschaden oder Oberflächenschäden an Möbeln akzeptiert der Kunde den Besuch eines Unternehmensvertreters zur Schadenseinschätzung. Es wird dem Kunden mitgeteilt, ob die vom Unternehmen zugewiesene Restaurierungsfirma die Reparatur durchführen kann. Falls der Kunde eine Reparatur durch die vom Unternehmen zugewiesene Restaurierungsfirma nicht akzeptiert, kann der Kunde ein anderes Unternehmen wählen, sofern die Reparaturkosten gleich oder geringer sind als die von Horizont für die Reparatur ursprünglich veranschlagten Kosten.

5.4.-Ausschlüsse. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Verluste, die durch höhere Gewalt oder Zufallsereignisse entstehen, durch politische oder soziale Gründe, wie Sabotage, Streiks, militärische Kräfte oder Maßnahmen, auch in Friedenszeiten, Kriege usw.; Verschleiß von Möbeln, die über schwierige Balkone oder Treppen hoch- oder heruntergebracht werden, die durch enge Türen oder Gänge verursacht werden und wenn die Möbel geklebt oder restauriert waren; Schäden durch Flüssigkeits-, Giftstoff- oder Säureaustritte in Behältern, Selbstentzündung, Temperatureinfluss, Gärung usw., Brüche in gefärbtem Marmor, Spiegeln und rahmentlosen Spiegeln; solche, die auf die Natur oder einen inhärenten Mangel zurückzuführen sind. Bei Transporten von elektronischen Ausrüstungen, Plottern, Kopierern, Reproduktions- oder Informationsspeichergeräten in digitales Format wird die Beförderer-Haftung nur auf die Struktur dieser Geräte und Teile anwendet, wobei Softwareansprüche und alle Reparaturen im Zusammenhang mit Neukalibrierung, Anpassung oder Inspektionen nach dem Transport durch den technischen Service ausgeschlossen sind. Letztendlich ist der Kunde verantwortlich für die Überprüfung der Gesamtzahl der beladenen Objekte, und das Unternehmen ist nicht verantwortlich, wenn ein Objekt aufgrund mangelnder Überprüfung am Ende des Abholprozesses nicht geladen wurde.

5.4.-Ausschlüsse bei Teilabholungen. Bei Diensten mit Teilabholungen verpflichtet sich der Kunde zu überprüfen, dass alle zur Beförderung anvertrauten Objekte geladen wurden und sich kein Objekt in der Wohnung befindet, das hätte geladen werden sollen. Im gegenteiligen Fall muss der Kunde den Teamleiter benachrichtigen, bevor dieser den Abholort verlässt.

6.-Lieferzeitplan und Verfügbarkeit des Kunden: Der Kunde muss seine Habseligkeiten während der Geschäftszeiten von 8 bis 17 Uhr von Montag bis Freitag zur Verfügung haben. Die Mitteilungen für Lieferungen werden mit 72 Stunden Vorlauf gemacht, und der Kunde muss an einem der drei Tage nach der Mitteilung der Ankunftsbenachrichtigung per E-Mail verfügbar sein. Andernfalls behält sich das Unternehmen das Recht vor, Lagergebühren gemäß geltender Tarife in Rechnung zu stellen. Lieferungen, die der Kunde außerhalb der Geschäftszeiten anfordert, werden mit einem Aufschlag von 20% des akzeptierten Budgets berechnet.

7.-Lieferungen und Unmöglichkeit der Lieferung: Falls der Empfänger die Annahme oder Bezahlung der Lieferung verweigert, oder wenn die Sendung als unannehmbar befunden wird, oder wenn sie zu Zollzwecken unterbewertet wurde, oder wenn der Empfänger nicht identifiziert oder lokalisiert werden kann, wird Horizont Atlantic alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Sendung auf Kosten des Absenders an den Absender zurückzugeben, und falls dies nicht möglich ist, kann die Sendung von Horizont Atlantic S.L. aufgegeben, zerstört, veräußert oder verkauft werden, ohne dass eine Haftung gegenüber dem Absender oder einer anderen Person besteht. Die Gewinne werden gegen die Dienstleistungsgebühren und damit verbundene Verwaltungskosten angerechnet, und der Rest der Gewinne aus dem Verkauf wird an den Absender zurückgegeben.

8.-Lieferverzögerungen: Horizont Atlantic S.L. wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Sendung gemäß normalen Transitzeiten zu liefern, aber diese sind nicht garantiert und nicht Teil des Vertrags. Horizont Atlantic S.L. übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die durch Verzögerungen verursacht werden.

9.-Schadensversicherung: Falls der Kunde eine spezifische Versicherung für seine Waren abschließen möchte, kann er dies über eine unabhängige Versicherungsgesellschaft tun, oder unsere Organisation bietet ihm die Möglichkeit, die Ware gegen „Allgefahren" zum Wiederbeschaffungswert oder Kostenwert zu versichern, vorausgesetzt, dass der Absender eine ausdrückliche Erklärung seines Inhalts und Wertes abgibt und die anwendbare Prämie bezahlt.

10.-Lagerung. Waren, die nach sieben Tagen ab Ankunft am Bestimmungsort nicht zugestellt werden können, ohne Beeinträchtigung der Möglichkeit, bei dem Verkehrs-Schiedsgerichtshof ein Depot anzufordern, fallen unter Lagergebühren gemäß geltender Tarife an. Horizont Atlantic wird den Auftraggeber und den Empfänger, wenn möglich, über den Grund benachrichtigen, warum die Lieferung nicht erfolgen kann. Im Falle einer Änderung des Empfängers und/oder einer zweiten Lieferung wird die Frachtkostendifferenz, wenn vorhanden, berechnet.

11.-Zollabfertigung. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, werden die Zollabfertigungen im Ursprungsort durch den von Horizont Atlantic S.L. ausgewählten Zollmakler durchgeführt. Die Gebühren für diesen Service werden in beiden Regionen (Halbinsel und Kanarische Inseln) in den geltenden Tarifen festgelegt, ebenso wie Erhöhungen für zusätzliche Verfahrensschritte. Wenn die Importsteuern 150 Euro übersteigen, wird um Fundsverfügbarkeit gebeten, um die Waren abfertigen zu können. Ab dem Moment der Zollabfertigung auf den Kanarischen Inseln hat der Steuerschuldner 15 Tage Zeit, um schriftlich Einspruch gegen Abweichungen bei der Steuerberechnung einzureichen. (I.G.I.C-, Mehrwertsteuer) Nach dieser Zeit wird Horizont Atlantic S.L. von jeglicher Verantwortung befreit, und der Kunde haftet für die entsprechenden Verzögerungsgebühren und geltenden Tarife für Terminalnutzung und Lagerung. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Ladung nicht zur Versendung freizugeben, bis der Kunde alle in der per E-Mail versendeten Budget-/Service-Formalisierungsmitteilung angeforderten Unterlagen einreicht. Horizont Atlantic kann im Namen des Absenders eine der folgenden Tätigkeiten ausführen, um ihm seine Dienstleistungen zu erbringen:

11.1.-Ausfüllen von Dokumenten, Änderung von Produkt- oder Servicecodes und Zahlung von Zöllen oder Steuern, die gemäß geltender Gesetze und Vorschriften erforderlich sind.

11.2.-Als Verladeagent des Absenders für Zoll- und Exportkontrollzwecke und als Empfänger ausschließlich zur Benennung des Zollmaklers für die Bearbeitung der Zollabfertigung und Verzollung zu handeln.

11.3.-Die Sendung auf Anfrage einer Person, die Horizont Atlantic S.L. nach billigem Ermessen für berechtigt hält, an den Importagenten des Empfängers oder an eine andere Adresse umzuleiten.

12.-Gefährliche Waren.

Horizont Atlantic S.L. wird keine gefährlichen Waren zum Transport akzeptieren. Der Kunde muss das Vorhandensein solcher Waren mitteilen, um sie von der Sendung auszuschließen. Falls der Kunde das Vorhandensein nicht mitteilt, wird das Unternehmen von jeglicher Haftung für Schäden am Rest der Ladung befreit. Falls ein Transport in Form von Teilladung durchgeführt wird, haftet das Unternehmen für Schäden an den übrigen Waren und muss die Eigentümer des restlichen Gutes wirtschaftlich entschädigen. Ebenso erklärt das Unternehmen, dass Pflanzen und Tiere nicht transportiert werden können.

13.-Steuern.

Die Tarife enthalten nicht die IGIC, aber der in jedem Fall anwendbare Steuersatz wird in den Angeboten angegeben: 0% für Importe und Exporte; 3% für lokale Dienstleistungen und 7% für Lagerdienste.

14.-Stornierung des Services.

Die Rückgängigmachung des Vertrags oder Verschiebung des Services auf Anweisung des Kunden oder Unternehmens führt zu einer Entschädigung für die geschädigte Partei. Diese Entschädigung wird auf ein Drittel des Umzugspreises festgelegt, wenn die andere Partei mehr als 7 und weniger als 14 Tage vor dem Datum benachrichtigt wird, oder auf die Hälfte, wenn sie kürzer ist. Falls die Benachrichtigung mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Umzugsstartdatum erfolgt, wird keine Entschädigung von einer der Parteien fällig. Diese Rückgängigmachung muss schriftlich durch Ausfüllen des entsprechenden Rückgängigmachungsformulars erfolgen.

15.-Zahlungsform und Fakturierung.

Sofern nicht anders in der per E-Mail versendeten Budgetmitteilung festgehalten, werden Rechnungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags per Banküberweisung, Debitkarte oder Bizum fällig. Der Zahlungspflichtige gerät nach dreißig Tagen in Verzug, wie es das Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember vorsieht. Für internationale Transporte wird eine Ratenzahlung in keinem Fall in Betracht gezogen. Bei nationalen Sendungen mit Ratenzahlung wird die letzte Zahlung bei Ankunft im Bestimmungshafen in der Halbinsel/auf den Kanarischen Inseln festgelegt; bei lokalen Dienstleistungen, sobald 50% der Entladearbeiten am Bestimmungsort abgeschlossen sind. Der Kunde hat das Recht, die Rechnung kostenlos in Papier- oder elektronischer Form zu erhalten, indem er eine Anfrage an contabilidad@horizontatlantic.com sendet.

16.-Regelung und Verjährung.

Der Transport-/Umzugsvertrag hat handelsrechtliche Natur und wird sich nach seinen eigenen Klauseln und, soweit nicht darin vorgesehen, nach Gesetz 15/2009 vom 12. November über den Landverkehrsvertrag für Waren regeln, und soweit nicht widersprochen durch die Allgemeinen Bedingungen für die Inanspruchnahme von Straßengüterkraftverkehren, genehmigt durch Ministerialbefehl des Ministers für Öffentliche Arbeiten vom 25. April 1997 und dessen nachfolgende Änderungen.

17.-Gerichtsbarkeit. Für alle Fragen bezüglich der Erfüllung und Ausführung dieses Vertrags unterwerfen sich die Parteien ausdrücklich den Gerichten und Gerichten der Provinz Santa Cruz de Tenerife mit ausdrücklichem Verzicht auf Verkehrs-Schiedsgerichte.

Unsere Arbeit in Zahlen

256
Umgezogene Büros
1157
Zufriedene Kunden
85
Partnerunternehmen
1431
transportierte m³