Ein Umzug auf die Kanarischen Inseln bringt eine der wichtigsten Behördengänge Ihres neuen Lebens mit sich: die Ummeldung (Empadronamiento). Ohne sie können Sie weder die steuerlichen Vorteile des REF (IGIC statt Mehrwertsteuer, Inselbewohnerrabatt, regionale Vergünstigungen) nutzen noch das kanarische Gesundheitssystem in Anspruch nehmen. Dieser Leitfaden erklärt den Prozess Schritt für Schritt, die erforderlichen Unterlagen und die einzuhaltenden Fristen.
Das Empadronamiento ist die Eintragung in das Padrón Municipal de Habitantes (Einwohnermelderegister der Gemeinde), das jede Gemeindeverwaltung für die in ihrem Gebiet ansässigen Personen führt. Das Gesetz verpflichtet Sie, sich in der Gemeinde anzumelden, in der Sie tatsächlich leben — nicht dort, wo Ihr Personalausweis oder Ihr Eigentum eingetragen ist.
Beim Umzug auf die Kanarischen Inseln eröffnet die Anmeldung den Zugang zu:
Rechtlich gesehen müssen Sie sich anmelden, sobald Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort begründen — ohne konkrete Frist, aber empfohlen innerhalb der ersten 30 Tage. Da viele Vorteile (Inselbewohnerrabatt, AIEM) eine vorherige Anmeldung voraussetzen, ist eine rasche Erledigung sinnvoll.
Jede kanarische Gemeinde hat eigene Anforderungen, aber folgende Dokumente sind in der Regel überall nötig:
Dies ist in vielen Gemeinden der schnellste Weg. Sie vereinbaren einen Termin (über die Website der Gemeinde oder telefonisch) und erscheinen mit Ihren Originaldokumenten. Das Anmeldezertifikat erhalten Sie sofort oder innerhalb von 7–15 Tagen per Post.
Wenn Sie über ein digitales Zertifikat oder Cl@ve PIN verfügen, ermöglichen fast alle größeren Gemeinden (Santa Cruz de Tenerife, Las Palmas de Gran Canaria, San Cristóbal de La Laguna, Telde, Arona…) die Online-Anmeldung. Sie laden gescannte Dokumente hoch und erhalten das Zertifikat in Ihren digitalen Bürgerordner. Leitfaden: digitales Zertifikat beantragen.
Einige kleinere Gemeinden erlauben dies mit notariell beglaubigten Unterlagen. Es ist langsamer (2–4 Wochen) und nicht empfehlenswert, wenn Sie die Krankenkassenkarte dringend benötigen.
Vereinbaren Sie einen Termin auf einer beliebigen Dienststelle der Nationalpolizei. Mit Ihrer Anmeldebescheinigung wird die Adresse auf der Rückseite des Personalausweises/NIE kostenlos aktualisiert.
In Ihrem zuständigen Gesundheitszentrum (nach Meldeadresse). Ihnen werden ein Hausarzt und eine kanarische Krankenkassenkarte zugewiesen. Wenn Sie aus einer anderen Region Spaniens kommen, verliert Ihre bisherige Karte nach dem Wechsel der Gesundheitsbehörde ihre volle Deckung.
Sie haben 6 Monate Zeit, die Adresse in der Fahrzeugzulassung bei der Provinziellen Verkehrsbehörde zu ändern. Die Aktualisierung des Führerscheins ist optional, aber empfehlenswert.
Formular 030 über das elektronische Behördenportal der AEAT. Wichtig: Ab dem Jahr, in dem Sie auf den Kanarischen Inseln gemeldet sind, geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung als kanarischer Steuerpflichtiger ab und die entsprechenden regionalen Vergünstigungen werden angewendet.
Wenn Sie vom spanischen Festland ziehen, ist die Anmeldebescheinigung vom Herkunftsort (mit mindestens 12 Monaten Vorgeschichte) das entscheidende Dokument, um die AIEM-Befreiung in Anspruch zu nehmen und KEINEN kanarischen Importzoll auf Ihr persönliches Umzugsgut zu zahlen. Wir helfen Ihnen dabei, die Unterlagen während der Angebotsphase zusammenzustellen, und reichen sie im DUA (Zollanmeldung) in Ihrem Namen ein.
Die AIEM-Befreiung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem tatsächlichen Wohnsitzwechsel beantragt werden. Wenn Sie Ihr Umzugsgut nach Ablauf dieser Frist einführen, verlieren Sie das Recht auf die Befreiung.
Nein. Für die Anmeldung benötigen Sie eine konkrete Adresse, an der Sie regelmäßig wohnen. Sie können sich jedoch vorübergehend bei einem Familienmitglied oder Bekannten anmelden und die Adresse später ändern, sobald Sie den Miet- oder Kaufvertrag unterzeichnet haben.
Sie können sich nur in einer einzigen Gemeinde anmelden. Wählen Sie jene, in der Sie mehr als 6 Monate im Jahr wohnen.
Persönlich: am selben Tag oder 7–15 Tage für die Bescheinigung. Online: 7–21 Tage. Per Post: 2–4 Wochen.