IEDMT Kanaren: Kfz-Zulassung & Befreiungen | Horizont
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- Praxisleitfaden
Das IEDMT (Sondersteuer auf bestimmte Verkehrsmittel), im Volksmund als „Zulassungssteuer" bekannt, ist eine der überraschendsten versteckten Kosten, wenn man ein Auto auf die Kanarischen Inseln bringt. Während diese Steuer auf dem spanischen Festland beim KAUF eines Neufahrzeugs anfällt, muss sie auf den Kanarischen Inseln erneut bei der ZULASSUNG entrichtet werden, wenn man von außerhalb kommt. Dieser Leitfaden erklärt, wie sie berechnet wird, welche Befreiungen es gibt und wie man sie bei der Planung des Umzugs berücksichtigen kann.
Was genau ist das IEDMT auf den Kanarischen Inseln
Das IEDMT ist eine staatliche Steuer, geregelt durch das Gesetz 38/1992 über Verbrauchsteuern. Sie wird auf die erstmalige endgültige Zulassung von Kraftfahrzeugen erhoben, die auf öffentlichen Straßen in Spanien fahren sollen. Auf den Kanarischen Inseln wird sie von der nationalen Steuerbehörde (nicht der regionalen) verwaltet und über das Formular 06 abgeführt.
Steuersätze: Wie viel wird gezahlt
Das IEDMT wird auf der Grundlage des Marktwertes des Fahrzeugs auf den Kanarischen Inseln berechnet, und die Sätze hängen von den CO&sub2;-Emissionen ab:
- 0 %: Fahrzeuge mit Emissionen < 120 g/km CO&sub2;
- 4,75 %: Emissionen 120–160 g/km
- 9,75 %: Emissionen 160–200 g/km
- 14,75 %: Emissionen > 200 g/km
Für reine Elektrofahrzeuge und die meisten modernen Hybridfahrzeuge (Emissionen < 120) ist das IEDMT null.
Berechnung des Schätzwertes
Der Wert, auf den der Prozentsatz angewendet wird, ist NICHT der Betrag, den Sie für das Auto gezahlt haben, sondern der kanarische Verkehrswert gemäß den offiziellen Tabellen, die das Finanzministerium jedes Jahr veröffentlicht (Ministerialerlass). Diese Tabellen berücksichtigen:
- Marke, Modell und genaue Version
- Ursprüngliches Zulassungsjahr
- Kilometerstand (mit Abschreibungskoeffizienten)
- Allgemeiner Zustand (durch Inspektion prüfbar)
Diese Werte liegen in der Regel zwischen 60–80 % des tatsächlichen Marktpreises, sodass die zu zahlende Steuer geringer ist, als wenn sie auf Basis des Kaufpreises berechnet würde.
Verfügbare Befreiungen
Befreiung bei Wohnsitzverlegung
Wenn Sie Ihr Auto aufgrund einer Wohnsitzverlegung vom spanischen Festland oder einem anderen EU-Land auf die Kanarischen Inseln bringen, können Sie von der IEDMT befreit sein, sofern Sie ALLE der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Das Auto muss Ihr persönliches Eigentum sein (kein Firmenfahrzeug) und muss mindestens 6 Monate vor dem Umzug auf Sie zugelassen gewesen sein
- Sie müssen mindestens 12 Monate vor dem Umzug außerhalb der Kanarischen Inseln wohnhaft gewesen sein (mit Meldebestätigung)
- Das Auto muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Wohnsitzwechsel importiert werden
- Sie verpflichten sich, es NICHT während der 12 Monate nach der kanarischen Zulassung zu verkaufen
Behindertenbefreiung
Personen mit einem anerkannten Behinderungsgrad von ≥ 33 % können von der IEDMT für ihr persönliches Fahrzeug befreit werden (1 Fahrzeug alle 4 Jahre).
Nullsatz für Elektrofahrzeuge
Obwohl es sich technisch gesehen nicht um eine Befreiung handelt, zahlen Fahrzeuge mit < 120 g/km CO&sub2; einen Satz von 0 %, sodass reine Elektrofahrzeuge und moderne Plug-in-Hybride in der Praxis KEIN IEDMT zahlen.
Kanarisches Zulassungsverfahren Schritt für Schritt
Schritt 1: Das Auto auf die Kanarischen Inseln bringen
Das Fahrzeug kommt per Schiff an (in einem Container oder als RoRo-Fracht). Nach dem Anlegen verbleibt es im „vorübergehenden Zolllager", bis die Zulassung abgeschlossen ist.
Schritt 2: Kanarische TÜV-Abnahme (ITV)
Sie vereinbaren einen Termin bei einer ITV-Prüfstelle auf den Kanarischen Inseln (Tenerife, Las Palmas, Lanzarote, Fuerteventura, La Palma, La Gomera). Sie fahren das Auto mit allen Festland-Dokumenten vor und unterziehen sich einer vollständigen ITV-Prüfung. Ist die Festland-ITV noch gültig, erfolgt die Anerkennung direkt; andernfalls muss das Fahrzeug repariert und erneut vorgeführt werden.
Schritt 3: Formular 06 (IEDMT-Selbstveranlagung)
Sie reichen Formular 06 über das elektronische Portal der AEAT ein. Wenn Sie die Befreiung wegen Wohnsitzverlegung beantragen, erklären Sie „befreit" und legen Folgendes vor:
- Meldebestätigung vom Herkunftsort (12+ Monate)
- Meldebestätigung vom Zielort (Kanarische Inseln)
- Originaler Fahrzeugschein
- Originale Kaufrechnung des Fahrzeugs (oder gleichwertiges Dokument)
Schritt 4: AIEM
Dies ist die kanarische Abgabe auf eingeführte Waren. Für importierte Fahrzeuge können Sie ebenfalls die AIEM-Freistellung unter den gleichen Voraussetzungen (vorheriger Wohnsitz usw.) beantragen. Sie wird zusammen mit dem DUA des Fahrzeugs abgewickelt.
Schritt 5: Kanarisches Kennzeichen
Sie vereinbaren einen Termin bei der Zulassungsstelle Ihrer kanarischen Provinz (Santa Cruz de Tenerife oder Las Palmas) und erhalten mit allen vorstehenden Dokumenten sowie bestandenem TÜV ein neues kanarisches Kennzeichen (Format XXXX-XXX wie auf dem Festland, jedoch von der lokalen Zulassungsstelle ausgegeben).
Schritt 6: Versicherungswechsel
Ihre Festlandversicherung kann zunächst Deckungsschutz für die Kanarischen Inseln bieten, aber mittelfristig empfiehlt es sich, zu einem Anbieter mit lokalem Netzwerk zu wechseln (Mapfre, Mutua Madrileña, Línea Directa haben Niederlassungen; auch lokale kanarische Versicherer wie GES Seguros sind verfügbar). Teilen Sie Ihrer Versicherung die Kennzeichenänderung mit.
Geschätzte Gesamtkosten der kanarischen Zulassung
Für einen 3–5 Jahre alten Mittelklasse-PKW (Volkswagen Golf, Renault Megane, Seat León):
- IEDMT (ohne Befreiung): 600–1.800 € je nach Emissionen und Wert
- IEDMT mit Befreiung: 0 €
- AIEM mit Freistellung: 0 €
- TÜV-Abnahme: 60–90 €
- Zulassungsgebühren (Formular 4.1): ~100 €
- Fahrzeugzulassungsdienst (optional, falls Sie es nicht selbst erledigen): 100–200 €
Gesamt: zwischen 160 € (bei allen Befreiungen) und 2.200 € (ohne Befreiungen, Fahrzeug > 200 g/km).
Häufige Fehler, die Sie Geld kosten werden
- Nicht fristgerecht beantragter Steuerbefreiungsantrag: Wenn Sie die 12-Monats-Frist nach dem Wohnsitzwechsel überschreiten, verlieren Sie das Recht auf die Freistellung und zahlen das IEDMT in voller Höhe
- Verkauf des Autos vor Ablauf von 12 Monaten: Die Befreiung wird rückwirkend entzogen, und das Finanzamt fordert IEDMT + Zinsen + Sanktion
- Keine Ummeldung des Wohnsitzes vor der IEDMT-Bearbeitung: Ohne kanarische Meldebestätigung gilt keine Befreiung
- Verwechslung von IEDMT und IVTM: Das IVTM (Kfz-Steuer) ist eine kommunale Steuer, die JEDES Jahr anfällt; das IEDMT wird nur einmal bei der Erstzulassung gezahlt
Häufige Fragen
Kann ich mit meinem Festland-Kennzeichen auf den Kanarischen Inseln fahren?
Ja, aber nur vorübergehend. Das Gesetz sieht eine Frist von 60 Tagen ab Wohnsitzänderung vor, um das kanarische Zulassungsverfahren einzuleiten. Nach Ablauf dieser Frist drohen Verkehrsbußgelder.
Was ist, wenn ich nur für einige Monate auf den Kanarischen Inseln bleibe?
Wenn Ihr Aufenthalt weniger als 6 Monate im Jahr beträgt (steuerlicher Wohnsitz), müssen Sie Ihr Auto NICHT auf den Kanarischen Inseln zulassen. Sie können unbegrenzt mit Festland-Kennzeichen fahren.
Was ist, wenn ich ein Auto kaufe, das sich bereits auf den Kanarischen Inseln befindet?
Auf den Kanarischen Inseln bereits zugelassene Fahrzeuge haben bei ihrer Erstzulassung bereits IEDMT gezahlt. Wenn Sie ein solches Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug innerhalb der Kanarischen Inseln kaufen, zahlen Sie nur ITP (Grunderwerbsteuer) zum regionalen Satz: 5,5 % auf den kanarischen Schätzwert.
Zahlt mein Elektroauto IEDMT?
Nein. Fahrzeuge mit Emissionen < 120 g/km CO&sub2; zahlen einen IEDMT-Satz von 0 %. Alle reinen Elektrofahrzeuge und die meisten modernen Plug-in-Hybride (PHEV) erfüllen diese Voraussetzung.
Muss ich sowohl den Festland-TÜV als auch den kanarischen TÜV bestehen, oder nur einen?
Wenn Ihr Festland-TÜV noch gültig ist, erkennt die kanarische Stelle ihn an, ohne dass Sie die vollständige Prüfung wiederholen müssen. Läuft Ihr Festland-TÜV während des Verfahrens ab, müssen Sie auf den Kanarischen Inseln einen neuen TÜV ablegen.
Gibt es einen Unterschied im IEDMT zwischen Tenerife und Las Palmas?
Nein. Das IEDMT ist eine staatliche Steuer, die auf allen Inseln gleich ist. Unterschiede kann es beim IVTM geben (jede Gemeinde legt ihren eigenen Satz fest) sowie beim Angebot an Werkstätten und Verwaltungsdienstleistern.
Wir koordinieren das gesamte Zulassungsverfahren
Bei Horizont Atlantic umfasst unser Fahrzeugtransportservice die vollständige Abwicklung der kanarischen Zulassung: IEDMT, AIEM, DUA, TÜV, Zulassungsstelle, Versicherungswechsel. Sie müssen nur die Dokumente bereitstellen. Fordern Sie ein Angebot an und geben Sie dabei Marke, Modell und Baujahr Ihres Fahrzeugs an.
