Wenn man umzieht — sei es innerhalb desselben Ortes oder in eine andere Provinz — tauchen häufig Fragen auf. Viele Menschen wissen zum Beispiel nicht, ob für einen Umzug eine Genehmigung erforderlich ist oder ob die zuständige Behörde darüber informiert werden muss.
In der Regel kümmert sich ein Umzugsunternehmen um sämtliche bürokratischen Angelegenheiten, wenn es den Umzug durchführt. Falls Sie jedoch wissen möchten, welche Anforderungen konkret gelten, erläutern wir Ihnen alle Details in diesem Artikel.
Bei einem Umzug spielt es eine entscheidende Rolle, ob Sie in einem Einfamilienhaus, einer geschlossenen Wohnanlage oder in einem Mehrfamilienhaus an einer stark befahrenen Straße wohnen. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die notwendigen Formalitäten zu informieren und zu wissen, wie diese korrekt abgewickelt werden.
Zunächst ist eine gemeindliche Genehmigung zur vorübergehenden Nutzung des öffentlichen Straßenraums zu beantragen. Die zuständige Gemeindeverwaltung stellt in der Regel ein entsprechendes Formular bereit. Der Antrag muss mindestens 48 Stunden vor dem Umzug eingereicht werden.
Für diese Umzugsgenehmigung wird eine Gebühr erhoben, die sich nach der in Anspruch genommenen Fläche des öffentlichen Straßenraums und der Anzahl der Tage richtet. Üblicherweise wird die Reservierung für einen ganzen Tag vorgenommen. Anschließend markiert die Gemeindepolizei den zugewiesenen Bereich, damit der Umzugswagen ordnungsgemäß parken kann.
Eine weitere Genehmigung für den Umzug betrifft die Be- und Entladeerlaubnis für den Umzugswagen. Diese Genehmigung erlaubt das Beladen des Fahrzeugs sowie die Entladung an der Zieladresse. Hierbei empfiehlt es sich, die Dienste von Horizont Atlantic in Anspruch zu nehmen.
Das Unternehmen übernimmt die Beratung zu diesem Verfahren und kümmert sich um alle erforderlichen rechtlichen Unterlagen. Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Informationen über den geplanten Ablauf des Umzugs und die eingesetzten Mitarbeiter.
In bestimmten Fällen — insbesondere bei engen Straßen — ist während des Haltens des Umzugswagens der Durchgangsverkehr nicht gestattet. Dies muss in der beim Gemeinderat beantragten Umzugsgenehmigung berücksichtigt werden.
Ebenfalls wird die Polizei die Fahrer über die mögliche Straßensperrung informieren und eine alternative Route ausweisen. Dies ist nicht immer der Fall und hängt von verschiedenen Faktoren ab, die von den zuständigen Gemeindetechnikern beurteilt werden.
Abschließend ist zu erwähnen, dass eine Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Straßenraums in der Regel zwischen 50 Euro und 100 Euro kostet. Der genaue Betrag wird jedoch von der jeweiligen Behörde festgelegt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Umzug sorgfältige Planung und Organisation erfordert, um Komplikationen in letzter Minute zu vermeiden. Wenn ein Vollmachtsschreiben für den Umzug benötigt wird, wenden Sie sich am besten an ein professionelles Unternehmen wie unseres, um unnötigen Überraschungen vorzubeugen.
OVP (Ocupación de Vía Pública — Nutzung des öffentlichen Straßenraums) ist die gemeindliche Genehmigung, mit der ein Straßenabschnitt (Parkzone oder Fahrspur) während des Umzugs reserviert wird, damit der Umzugswagen nah am Eingang des Gebäudes parken kann. Sie ist erforderlich in Zonen mit reguliertem Parken, auf sehr engen Straßen, in historischen Altstadtbereichen oder wenn ein Außenkran aufgestellt werden muss. Übliche Kosten: 30–80 € für 1–2 Tage.
In der Regel übernimmt das Umzugsunternehmen die Beantragung im Rahmen seines professionellen Services, obwohl Sie dies auch selbst über das Online-Portal der Gemeindeverwaltung erledigen können (günstiger, aber zeitaufwändiger). Bei Horizont Atlantic beantragen wir die OVP in Tenerife, Las Palmas und weiteren Gemeinden auf den Kanarischen Inseln. Mehr Details: Umzug in eine Wohnung ohne Aufzug.
Das hängt von der Hausordnung der Eigentümergemeinschaft ab. In einigen Gebäuden — vor allem in Neubauten und größeren Wohnanlagen — muss der Lastenaufzug beim Hausverwalter reserviert werden, eine Kaution für eventuelle Schäden hinterlegt und bestimmte Nutzungszeiten eingehalten werden (nicht nachts oder am Wochenende). Fragen Sie Ihren Hausverwalter 1–2 Wochen im Voraus.
Die gemeindliche OVP ist weiterhin erforderlich (einige Ämter bearbeiten Anträge auch für Feiertage). Die genehmigten Zeiten können am Wochenende eingeschränkter sein (in vielen Städten nicht vor 10:00 Uhr und nicht nach 18:00 Uhr). Einige Gemeinden erheben einen Aufpreis für Umzüge an Feiertagen oder Sonntagen.
Übliche Bußgelder: 60–300 €, wenn der Wagen den Verkehr blockiert oder eine reservierte Zone ohne Genehmigung besetzt. In problematischen Bereichen besteht das Risiko, dass das Fahrzeug vom Gemeindeabschleppdienst entfernt wird. Hinzu kommt die Unannehmlichkeit, das Fahrzeug nicht in der Nähe des Eingangs platzieren zu können. Die OVP-Genehmigung kostet in der Regel deutlich weniger als das Bußgeld.